Kredit für Behinderung
Eine behindertengerechte Einrichtung kostet viel Geld. Was, wenn die Krankenkasse nicht zahlt? Ein Kredit für Behinderung kann helfen.

Was wird alles überprüft?
Bei der Aufnahme eines Kredit für Behinderte wird die eigene Bonität überprüft. Wird ein zusätzliches Einkommen über die Behindertenrente nachgewiesen, dann wird diese in die gesamte Bonität mit einfließen. Dabei muss der Nachweis erbracht werden, dass die Rente mindestens für die Kreditlaufzeit ausgezahlt wird. Ebenso sind Behinderte oftmals auf zusätzliche Konsumgüter angewiesen, die unabhängig von der Krankheit zum Lebensstandard dazugehören. Durch einen Sofortkredit für Behinderung kann in allen Situationen geholfen werden. Der Zinssatz ist niedrig, die Laufzeit beträgt bis zu 84 Monate und die Kreditabsicherung ist optimal. Wird genügend Rente ausgezahlt dann ist es zusätzlich möglich mit einer Restschuldversicherung zu arbeiten. Kommt es zum Zahlungsausfall, so wird die Restschuldversicherung für Zahlungsausfälle einstehen.
Was wenn das Einkommen nicht ausreicht?
Sollte das Einkommen zu niedrig sein, dann gibt es zwei Varianten. So beispielsweise eine Bürgschaft oder der Bonitätskredit. Eine Bürgschaft ist schwierig zu finden, da die gesamte Kreditlast auf den Bürgen übertragen wird. Ein Bonitätskredit ist daher die bessere Lösung. Dieser Kredit ermöglicht, dass trotz negativer SCHUFA die Kreditsumme ausgehändigt wird. Wie bei einem Kredit für Behinderung üblich wird diese binnen zweier Werktage komplett ausgezahlt. Tarife aller Art sind ein wichtiges Thema, wobei die Bonität viel Einfluss auf die Auswahl eines Tarifes hat. Kostenlose Vergleichssysteme helfen beim verifizieren des günstigsten Tarifes. So kann nach Bankinstitut, Zinssatz und Kreditlaufzeit zwischen dem günstigsten Anbieter ausgewählt werden.

